Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug ein fremdes geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Wie verhalten Sie sich jetzt richtig?
- meinen Namen und meine Anschrift am Unfallort hinterlassen
- den Unfall der Polizei melden
- meinen Namen und meine Anschrift einem unbeteiligten Zeugen mitteilen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Sie haben alles richtig ausgewählt. Wenn Sie ein fremdes geparktes Fahrzeug beschädigen und der Besitzer nicht erscheint, müssen Sie nach angemessener Wartezeit der Polizei den Unfall melden und Ihre eigenen Kontaktdaten am Unfallort hinterlassen. Sie dürfen nicht einfach nur jemand anderem oder einem Zeugen Ihre Daten geben, da nur so sichergestellt ist, dass der Geschädigte informiert wird und ein Versicherungsbetrug verhindert wird. Dieses Vorgehen entspricht den Anforderungen gemäß § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und verhindert, dass Sie sich strafbar machen. In Zukunft merken Sie sich: Immer Polizei informieren und die eigenen Daten hinterlassen, wenn der Geschädigte nicht da ist.
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